Strafverteidigung

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung ist wohl derjenige Kampf ums Recht welcher sich für den Betroffenen als der für ihn bedrohlichste und am schwersten zu durchdringende darstellt.

So drohen für den Beschuldigten regelmäßig nicht nur erhebliche Konsequenzen in Form von Kriminalsanktionen. Auch sieht er sich bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens der ganzen Rechtsdurchsetzungsmacht des Staates ausgesetzt, welcher zur Realisierung seines (zuweilen durchaus berechtigten) Strafanspruchs ein erhebliches Arsenal an Zwangs- und Ermittlungsinstrumenten zur Verfügung hat, welches regelmäßig in fundamentale Freiheitsrechte des – bis zu seiner Verurteilung als unschuldig geltenden – Verdächtigen eingreift.

Dieser sieht sich daher fast immer zunächst schutz- und orientierungslos einem Procedere unterworfen, in welchem er auf rechtskundige und couragierte Unterstützung dringend angewiesen ist. Ohne einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite drohen bereits in der frühen Phase eines Strafverfahrens Rechts- und Beweisnachteile, welche im weiteren Verlauf des Verfahrens oft nicht mehr zu korrigieren sind.

Es liegt in der Natur der menschlichen Psyche, sich auch nur aus bruchstückhaften Informationen eine Geschichte zu bilden, von welcher sie – erst einmal von ihr überzeugt – nur schwer wieder ablässt. Eine frühzeitig vertane Chance, auf polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Überzeugungsbildung einzuwirken, zieht sich fast immer wie ein unheilvoller roter Faden durch jegliche weitere Tatsachenermittlung – sei es im weiteren Vorverfahren oder der späteren Hauptverhandlung. Die sofortige Einbeziehung eines Strafverteidigers in dem Moment in dem man von einem gegen einen selbst gerichteten Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt ist daher dringend angeraten, will man sich nicht der Möglichkeit einer rechtzeitigen Korrektur möglicherweise fehlerhafter Grundannahmen der Ermittlungsorgane begeben.

 

In der Hauptverhandlung hat allein der Strafverteidiger einen parteilichen Auftrag und seine wesentliche Aufgabe ist es über die Wahrung der Rechtspositionen und Interessen des Angeklagten zu wachen. Sei es bei dem konfliktbeladenen Kampf um den Freispruch oder der Strafmaßverteidigung – stets geht es darum, dem Gericht diejenigen rechtlichen und tatsächlichen Aspekte des Falls auf eine Weise nahezubringen, die dem Tatvorwurf und dem Verfahrensstand angemessen ist und eine nüchterne, vorurteilsfreie und rechtlich zutreffende Entscheidung fördern.

 

In dem unschönen – aber nicht immer vermeidbaren – Fall einer Verurteilung besteht die Aufgabe des Strafverteidigers darin, den Vollzug einer Kriminalstrafe zu begleiten und – insbesondere im Falle der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe – sicherzustellen, dass deren Ausgestaltung tatsächlich der Erreichung des Vollzugsziels dient und sich für den Verurteilten so wenig invasiv wie möglich darstellt. Hierfür ist insbesondere die Einbindung des privaten und beruflichen Umfelds des Verurteilten von besonderer Bedeutung.

 

Herr Rechtsanwalt Urban Slamal steht Ihnen daher in jeder Lage eines Strafverfahrens als überzeugter und leidenschaftlicher Strafverteidiger zu Seite. Seine erhebliche theoretische sowie praktische Erfahrung berechtigt ihn, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Herr Slamal hat über 14 Jahre in der strafrechtlichen Ausbildung von Jura-Studenten und Rechtsreferendaren als Repetitor und AG-Leiter bei dem Oberlandesgericht Köln gearbeitet und sich von daher auch auf wissenschaftlicher Ebene mit dem Straf- und Strafverfahrensrecht befasst. Seine Erfahrung als Strafverteidiger erstreckt sich auf sämtliche Teilbereiche des Strafrechts, wobei Gewalt- Vermögens- und Eigentumsdelikte einen besonderen Schwerpunkt einnehmen.

 

Nehmen Sie den Kampf um Ihr Recht nicht alleine auf!